Die Mitglieder der Jungen Presse haben auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung Änderungen an der Satzung des Vereins beschlossen. Diese wurde nun vom Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen und tritt damit in Kraft.
Für dich ändert sich an der Mitgliedschaft nicht viel. Mit der neuen Satzung hast du nun gemäß §5 Abs. C.2 das Recht, auch per E-Mail zu kündigen (allerdings muss hier dennoch ein gescanntes Kündigungsschreiben mit Unterschrift mitgesandt werden) – siehe hier. Außerdem darf die unmittelbare Wiederwahl in den Vorstand auch als Fördermitglied geschehen (§8 Abs. 1).
Die aktuelle Satzung findest du wie gewohnt hier.