Du hast Fragen? Hier stehen wir dir Rede und Antwort. Vielleicht hilft dir ein Blick in die meist gestellten Fragen zur Jungen Presse, unseren Veranstaltungen und dem Jugend-Presseausweis.
Du hast Fragen? Hier stehen wir dir Rede und Antwort. Vielleicht hilft dir ein Blick in die meist gestellten Fragen zur Jungen Presse, unseren Veranstaltungen und dem Jugend-Presseausweis.
In den meisten Fällen gilt das Prinzip “first come, first served” – wer sich schnell anmeldet, hat demnach die besten Chancen an seinem Wunschseminar teilzunehmen. In wenigen Fällen spielen auch weitere Kriterien, wie beispielsweise die bisherigen journalistischen Erfahrungen, eine Rolle.
Ja, die Möglichkeit besteht. Weitere Informationen zu den individuellen Schüler:innenzeitungsseminaren findet ihr auch hier . Schickt bitte eure Anfragen, mit den genauen Daten und Vorstellungen an info@junge-presse.de. Dann melden wir uns bei euch.
Einige Wochen vor dem Seminar erhältst du von uns eine Teilnahmebestätigung (in der Regel per E-Mail). Diese enthält auch weitere Informationen zum Seminarverlauf, zum Beispiel Treffpunkt und -zeit sowie die Kontaktdaten des Seminarleiters. Falls das Seminar bereits ausgebucht sein sollte, bekommst du in jedem Fall eine Absage von uns und wirst auf die Warteliste gesetzt. Wurde deine Teilnahme bestätigt, senden wir dir wenige Tage vor dem Seminar noch einmal eine ausführliche E-Mail mit allen relevanten Informationen.
Auch bei bereits bestätigten Teilnehmern kann immer mal was dazwischen kommen. Dennoch müssen wir im Falle einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem Seminartermin einen Ausfallbetrag in Rechnung stellen, wenn du oder wir keinen Ersatzteilnehmer für deinen Seminarplatz finden konnten. Bei mehrtägigen Seminaren beträgt der Ausfallbetrag in der Regel mindestens 25 Euro. Für alle Seminare gilt: Erscheinst du nicht zur Veranstaltung oder kannst keinen Ersatzteilnehmer für deinen bestätigten Seminarplatz finden, müssen wir die Teilnahmegebühr einbehalten, um eigene Kosten zu decken sowie einen Ausfallbetrag berechnen. Bitte beachte, dass für einzelne Veranstaltungen der Jungen Presse besondere und von den hier aufgeführten Regelungen abweichende Teilnahmebedingungen gelten können. Mit deiner verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptierst du die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen für die Angebote der Jungen Presse.
Bitte bedenke, dass die Veranstaltungen der Jungen Presse von einer Vielzahl von Partnern finanziell gefördert werden. In den meisten Fällen wird dadurch der Teilnahmebeitrag erheblich bezuschusst. Diese Gelder, die jedem die Teilnahme an den Angeboten des Vereins ermöglichen sollen, sind jedoch an deine Anwesenheit geknüpft.
Mit dem Jugend-Presseausweis kannst du dich als professioneller junger Journalist ausweisen und hast so die Möglichkeit, noch genauer und gezielter über bestimmte Themen und Veranstaltungen zu berichten. Der Jugend-Presseausweis bietet dir viele Vorteile und Vergünstigungen, die deine journalistische Recherche unterstützen sollen. Genaueres findest du hier .
Als Tätigkeitsnachweise zählen alle journalistisch aufbereiteten Arbeiten. Das können zum Beispiel ein Artikel einer Schülerzeitung, ein Video auf Youtube, ein Blogeintrag, ein Radiobeitrag oder auch andere Berichterstattungen, Interviews oder Artikel für Zeitungen sein. Wichtig bei deinen Tätigkeitsnachweisen ist, dass diese nicht älter als sechs Monate sind, veröffentlicht wurden und namentlich kenntlich gemacht wurde, dass sie von dir sind.
Die Angebote des Vereins sind für alle medieninteressierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen. Die Teilnehmer sind meist zwischen 14 und 21 Jahren alt. Viele Teilnehmer sind bereits im Medienbereich aktiv, zum Beispiel bei der Schülerzeitung, andere wollen jedoch auch zum ersten Mal Medienluft schnuppern. Welche unserer Seminarformen zu dir, deinen Erfahrungen und deinen Wünschen passt, erfährst du hier.
Alle wichtigen Informationen und den Antrag für deinen Jugend-Presseausweis findest du hier. Diesen Antrag und alle weiteren Dokumente (Passfoto, Kopie des Personalausweises, Tätigkeitsnachweise) schickst du dann an unsere Geschäftsstelle.
Wenn du deine Mitgliedschaft bei uns kündigen möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Grundsätzlich benötigen wir einen Brief mit deinem Kündigungswunsch. Bitte gib dabei auch deine aktuelle E-Mail-Adresse an, damit wir dir die Kündigung bestätigen können. Wichtig ist, dass du das Dokument handschriftlich unterschreibst und deine aktuelle Adresse angibst. Den Brief schickst du bitte an: Junge Presse e.V., Frankenstraße 185, 45134 Essen.
Noch einfacher ist es aber, wenn du uns eine E-Mail an info@junge-presse.de mit einem Scan deines Kündigungsbriefes im Anhang schickst. Bitte beachte hierbei jedoch, dass wir unbedingt den Kündigungsbrief mit handschriftlicher Unterschrift brauchen, damit wir verifizieren können, dass du auch wirklich für dich selbst kündigst. Wir bestätigen dir auf jedenfall kurzfristig deine Kündigung. Wenn du innerhalb weniger Tage nichts von uns hörst, hat unser SPAM-Filter vielleicht zugeschlagen, dann melde dich bitte unbedingt bei uns, ansonsten können wir deine Kündigung nicht bearbeiten und du bist weiterhin Mitglied.
Bitte beachte, dass eine Kündigung nur per E-Mail-Text (also ohne Scan im Anhang – wie oben aufgeführt) nicht möglich ist. Die Klarstellung des Gesetzgebers, dass Verträge auch per E-Mail-Text gekündigt werden können, gelten insofern nicht für Vereinsmitgliedschaften, als dass hier § 58 BGB stärker wiegt. Demnach hat die Satzung eines Vereins, über die bekanntlich alle Mitglieder mitentscheiden können, zu bestimmen, wie Ein- und Austritt in einen Verein ablaufen. Daher, und um dich möglichst zweifelsfrei identifizieren zu können, müssen wir auf ein unterschriebenes Kündigungsschreiben bestehen. Am Ende geht es um die Absicherung von dir und uns – Dafür hast du sicher Verständnis.
Jede Veranstaltung der Jungen Presse hat eine Seminarnummer. Diese ist vierstellig und steht über jeder Seminarbeschreibung auf der Homepage sowie im Veranstaltungskalender und Newsletter. Lade dir hier das Anmeldeformular herunter, fülle es aus und schicke es per Post oder Fax an die Geschäftsstelle der Jungen Presse.
Wir möchten möglichst vielen Interessierten die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ermöglichen. Die Teilnahme von größeren Gruppen ist deshalb nur in Ausnahmefällen möglich. Speziell für ganze Schülerzeitungsredaktionen bieten wir jedoch maßgeschneiderte Seminare an. Weitere Informationen findest du hier.
Die Junge Presse ist gem. aktuellem Freistellungsbescheid berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen (sogenannte Zuwendungsbestätigungen) auszustellen. So kannst du deine Zuwendungen gegebenenfalls steuerlich geltend machen.
Bei Kleinspenden bis 200€ ist hier ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier der Zahlungsbeleg/Kontoauszug oder der Ausdruck aus dem Online-Banking. Aus diesem müssen dein Name und Kontonummer sowie unser Name, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Bitte bewahre zusätzlich deine Beitragsrechnung als Nachweis auf.
Eine gesonderte Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster für diese Kleinbeträge stellen wir nur aus, wenn dein Finanzamt dieses ausdrücklich verlangt.
Deine Mitgliedschaft kannst du immer bis zum 30. November des laufenden Jahres für das darauf folgende Jahr kündigen. Kündigungen die nach dem 30. November eingehen, werden satzungsgemäß erst im nächsten Jahr wirksam.